Immobiliardarlehen

Eine besondere Form von Darlehensverträgen sind Immobiliardarlehensverträge, auch Hypothekendarlehen genannt. Gemeint sind langfristige Darlehensverträge, die der Baufinanzierung dienen.
Kennzeichnend für diese Verträge ist, dass sie hohe Geldbeträge zum Gegenstand haben, der Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben wird und Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten gestellt werden müssen. Eine Definition findet sich in § 492 Abs. 1a Satz 2 BGB.

Bei Immobiliardarlehen handelt es sich zumeist um sogenannte Annuitätendarlehen. Annuität ist die für ein Darlehen anfallende gleich bleibende Rate pro Jahr.
Sie enthält einen Zins- und Tilgungsanteil. Durch die fortlaufende Tilgung sinkt allmählich der Zinsanteil, wohingegen der Tilgungsanteil steigt, da der zu verzinsende Darlehensbetrag geringer wird (sog. 'ersparte' Zinsen). Das bedeutet also, dass der überwiegende Teil der Kreditzahlungen zunächst für die Darlehenszinsen verwendet wird und nicht für die Tilgung des Darlehens, dieser Prozess dreht sich dann im Verlauf der Kreditdauer. Je nach Vereinbarung können die Kreditraten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen mit zeitlich entsprechender Tilgungsverrechnung auf das Darlehen.

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