Eine besondere Form von Darlehensverträgen sind Immobiliardarlehensverträge,
auch Hypothekendarlehen genannt. Gemeint sind langfristige Darlehensverträge,
die der Baufinanzierung dienen.
Kennzeichnend für diese Verträge ist, dass sie hohe Geldbeträge
zum Gegenstand haben, der Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben
wird und Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten gestellt werden müssen.
Eine Definition findet sich in § 492 Abs. 1a Satz 2 BGB.
Bei Immobiliardarlehen handelt es sich zumeist um sogenannte
Annuitätendarlehen. Annuität ist die für ein Darlehen anfallende
gleich bleibende Rate pro Jahr.
Sie enthält einen Zins- und Tilgungsanteil. Durch die fortlaufende Tilgung
sinkt allmählich der Zinsanteil, wohingegen der Tilgungsanteil steigt,
da der zu verzinsende Darlehensbetrag geringer wird (sog. 'ersparte' Zinsen).
Das bedeutet also, dass der überwiegende Teil der Kreditzahlungen zunächst
für die Darlehenszinsen verwendet wird und nicht für die Tilgung des
Darlehens, dieser Prozess dreht sich dann im Verlauf der Kreditdauer. Je nach
Vereinbarung können die Kreditraten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
oder jährlich erfolgen mit zeitlich entsprechender Tilgungsverrechnung
auf das Darlehen.
Achtung: Ihre Daten werden nicht gespeichert, sondern aktuell nur zur Berechnung herangezogen!